Gerne begleiten wir Sie auf Ihrem Weg zum geschäftlichen Erfolg.
Überstürzen Sie nichts!!!
Gerade in der Gründungsphase eines Unternehmens ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und rechtlichen Rat einzuholen. Gerne beraten wir Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens. Unsere Beratung beschränkt sich dabei nicht nur auf den gesellschaftsrechtlichen Bereich, sondern umfasst ebenso steuer- und erbrechtliche Fragestellungen. Ferner gestalten wir Ihre Gesellschaftsverträge ebenso wie Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstige Verträge.
Unsere Leistungen bei Gründung für Sie:
Sie haben bereits ein Unternehmen gegründet? Natürlich beraten wir Sie auch etwa hinsichtlich der laufenden Überprüfung der Rechtsbeziehungen zwischen Geschäftsführung und Gesellschaft, den Gesellschaftern untereinander oder auch der handelsrechtlichen Beziehungen zu Ihren Geschäfts-partnern.
Sollte Ihnen die Umgestaltung Ihres Unternehmens vorschweben, so stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und beraten Sie bezüglich einer Umstrukturierung Ihrer Gesellschaft.
Auch wollen wir Sie hinsichtlich Ihrer Forderungen gegenüber Dritten beraten und vertreten. Dabei bewerten wir die Erfolgsaussichten der Eintreibung von Forderungen und bewerten diese insbesondere auch vor dem Hintergrund entstehender Kosten. Nach unserer Erfahrung ist ein gut funktionierendes und effektives Forderungsmanagement ein wesentlicher Baustein für den Erfolg eines Unternehmens!
Deshalb beraten wir Sie bei der Einrichtung oder der Optimierung eines Mahn- und Vollstreckungs-wesens in Ihrem Unternehmen. Gerne schulen wir auch Ihre Mitarbeiter in diesem Bereich.
Unsere begleitende Beratung für Sie:
RA Philipp Mönkemeier
Bachstraße 50
22083 Hamburg
info@ra-moenkemeier.de
fon 040 / 53 25 24 02
fax 040 / 53 25 24 33